Detailbeschreibung
Die Basler Herbstmesse ist die grösste und älteste Vergnügungsmesse der Schweiz. Mit ihrer über 550-jährigen Tradition gehört sie zum lebendigen Kulturgut der Stadt Basel. Als traditionelle Innenstadtmesse strahlt sie weit in die Dreilandregion aus.
Eine Bewerbung ist in den sechs Kategorien «Schaustellungen/Bahnen/Laufgeschäft», «Kindergeschäfte», «Spiel- und Schiessgeschäft», «Verpflegungsgeschäft», «Süsswarengeschäft» und «Handels- und Handwerksgeschäft» möglich.
Arbeitsschritte
Die Bewerbungsfrist läuft jeweils ab November vom ersten Mittwoch nach der Herbstmesse bis Ende Januar. Bewerbungen werden ausschliesslich über das Online-Formular entgegen genommen. Es werden keine ausgedruckten Bewerbungen entgegengenommen.
Die Zu- und Absagen erfolgen in der Regel im Mai/Juni. Im Falle einer Zusage erhalten Sie die Rechnung für die Standplatzgebühren (Zahlungsfrist bis September) mit weiteren relevanten Unterlagen für die Basler Herbstmesse. Absagen werden per eingeschriebenem Brief an die im Formular angegebene Adresse gesandt.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 6 Abs. 2 der Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel vom 16. Juni 2009 besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Standplatzes oder eines bestimmten Standplatzes; auch nicht für Personen, denen früher eine Standplatzbewilligung erteilt worden ist. Der Bewilligungsgeber erteilt ausschliesslich eine Bewilligung für das angemeldete Geschäft.
Bezugs- und Nutzungsbedingungen:
Der/die Gesuchsteller/-in stimmt im Falle der Bewilligung der Weitergabe der Standort-, Geschäfts- und Personendaten an Dritte aus werbetechnischen Gründen zu.
Die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartementes ist berechtigt, die erteilte Standplatzbewilligung jederzeit zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass ein Geschäft nicht den im Bewerbungsformular gemachten Angaben entspricht.
Die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing behält sich eine umfassende Überprüfung der gemachten Angaben vor. Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Informationen zum Bewilligungsverfahren und zu den Standplatz-Zuteilungskriterien wurden vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin zur Kenntnis genommen: